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Konformität · 7 min Lesezeit

NIS2 und KMU: Bin ich betroffen? 7-Punkte-Checkliste

Die NIS2-Richtlinie tritt in Frankreich in Kraft. So erkennen Sie, ob Ihr KMU im Anwendungsbereich liegt, und wo Sie konkret beginnen.

Konformität 7 min

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) ist seit 2024 in französisches Recht umgesetzt. Sie erweitert den Kreis der zur Cybersicherheit verpflichteten Strukturen massiv — weit über die kritischen Großunternehmen hinaus. Viele KMU und öffentliche Verwaltungen sind betroffen, ohne es zu wissen.

Kriterium 1 — Größe Ihrer Organisation

NIS2 greift, sobald Sie die KMU-Schwellen überschreiten (50 Mitarbeitende oder 10 Mio. € Jahresumsatz / Bilanzsumme). Darunter sind Sie formal nicht verpflichtet, wir empfehlen jedoch dringend die freiwillige Konformität — die Cyberversicherungs-Anforderungen konvergieren auf dieselben Grundlagen.

Kriterium 2 — Ihre Branche

NIS2 unterscheidet zwei Kategorien: „wesentliche Einrichtungen“ (Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, Raumfahrt, öffentliche Verwaltung) und „wichtige Einrichtungen“ (Postdienste, Abfallwirtschaft, kritische Fertigung, Lebensmittel, Fertigung, Forschung, Cloud-Anbieter usw.).

Kriterium 3 — Ihre konkreten Pflichten

Erfasste Strukturen müssen eine dokumentierte Cyber-Governance, eine Risikoanalyse, technische Mindestmaßnahmen (MFA, Protokollierung, unveränderliches Backup, Schulung), einen Incident-Response-Plan einrichten und jeden erheblichen Cybervorfall innerhalb von 24 Stunden an die ANSSI melden.

Kriterium 4 — Sanktionen

Sanktionen reichen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Umsatzes für wesentliche Einrichtungen, 7 Mio. € oder 1,4 % für wichtige Einrichtungen. Die persönliche Haftung der Geschäftsführung kann ausgelöst werden.

Kriterium 5 — Umsetzungsfahrplan

Die Eintragung der Einrichtungen startete 2025. Die ANSSI-Kontrollen werden schrittweise verstärkt. Frühzeitiges Handeln vermeidet Eile und Sanktionen.

Kriterium 6 — Ihre Subunternehmer

NIS2 führt eine erweiterte Lieferketten-Verantwortung ein: Sie müssen sicherstellen, dass Ihre kritischen Subunternehmer (IT-Dienstleister, Hoster, SaaS-Anbieter) selbst Mindestsicherheitsstandards anwenden. Eine Prüfung Ihrer Lieferantenverträge ist unverzichtbar.

Kriterium 7 — Ihre aktuelle Haltung

Wer kein aktuelles Cyber-Audit hat, dessen Active Directory nicht gehärtet wurde, dessen Backups nicht vierteljährlich getestet werden, dessen Teams kein Phishing-Training erhalten haben, ist verwundbar — unabhängig vom NIS2-Status.

Wo anfangen?

  • NIS2-Positionierungsaudit (1 Tag) zur Klärung Ihrer Exposition
  • Kartografie der aktuellen Cyber-Haltung gegenüber ANSSI-Anforderungen
  • Bezifferter und priorisierter Maßnahmenplan über 6 bis 18 Monate
  • Aufbau der ISMS-Dokumentation
  • Schulung von Geschäftsführung und Mitarbeitenden
  • Vorbereitung des Incident-Response-Plans

Von Équipe BISPRO · Veröffentlicht am

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